Vorstand und Vertreter der Stadt bei der Mitgliederversammlung im Bernardussaal.

Schützen votieren für Verlegung des Kirmesplatzes

Das Flutgrabenquartier zwischen dem Platz der Republik und der Spielspinne kann wie geplant umgestaltet und aufgewertet werden. Die Mitglieder des Bürgerschützenvereins Grevenbroich stimmten am Donnerstag Abend für die Verlagerung des Kirmesplatzes und ebneten damit den Weg für eine nachhaltige Quartiersentwicklung.

In den kommenden Jahren sollen im Flutgrabenviertel zentral gelegene Bildungsstätten, ufernahe Freizeiteinrichtungen und moderne Wohnungen entstehen. Diese Zukunftspläne wurden im Rahmen von Bürgerworkshops entwickelt und können nur mit einer Verlagerung des Schützenfestes auf die Flächen des ehemaligen Baubetriebshofs am Flutgraben realisiert werden. Bürgermeister Klaus Krützen hatte bereits 2023 betont, dass dieses Projekt nur mit der Zustimmung des BSV umgesetzt werden kann.

„Gemeinsam mit Vertretern des Bürgerschützenvereins haben wir in den vergangenen Monaten intensiv daran gearbeitet, die notwendigen Details und Informationen zusammenzutragen, damit die Vereinsmitglieder eine fundierte Entscheidung treffen können. Die Zustimmung des BSV ist ein wichtiger Meilenstein für die zukünftige Entwicklung des Flutgrabenquartiers“, so Krützen.

Etwa 120 BSV-Mitglieder haben am Donnerstag Abend im Bernardussaal bei nur neun Gegenstimmen für die Verlagerung des Fest- und Kirmesplatzes vom Platz der Republik auf das ehemalige Gelände des Bauhofs gestimmt. Zuvor standen Bürgermeister Krützen, Planungsdezernent Florian Herpel und weitere Verwaltungsmitarbeiter den Vereinsmitgliedern Rede und Antwort zum Projekt.

BSV-Präsident Detlef Bley bedankte sich anschließend bei den Schützen sowie den Vertretern der Stadt für die gemeinsame Beschlussfassung und die konstruktive Mitarbeit. Nun kann ein politischer Beschluss für das sogenannte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Flutgrabenquartier herbeigeführt werden, sodass die Stadt im kommenden Herbst einen entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung einreichen kann.

Quelle: RP-Online.de