Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise des „Bürgerschützenverein 1849 Grevenbroich e.V.“ – im Folgenden „Bürgerschützenverein“ genannt – für personenbezogene und personenbeziehbare Daten:

    1. Beitritt in den Bürgerschützenverein, grundsätzliche Einwilligung:
      Mit der Beitrittserklärung wird sowohl für den jeweiligen Mitgliedsverein des Bürgerschützenvereins (Jäger-, Grenadier- oder Marinezug bzw. sonstige Mitgliedsvereine) als auch für deren jeweilige Mitglieder, soweit zulässig, unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommene Satzung und das eingesehene Datenverarbeitungsverzeichnis darin eingewilligt, dass die für die Durchführung der Mitgliedschaft und zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Daten durch den Bürgerschützenverein oder beauftragte Dritte gespeichert und bis zum ausdrücklichen Widerruf oder bis zum Ende der Mitgliedschaft verarbeitet werden dürfen.

      Die Mitgliedsvereine des Bürgerschützenvereins bestätigen mit der Weiterleitung von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten, dazu infolge wirksamer Einwilligungserklärung der betroffenen Datenrechtsinhaber berechtigt zu sein und auf Verlangen jederzeit die hierzu erforderliche Einwilligung (ausdrückliche Erklärung oder zumindest stillschweigende Einwilligung durch wirksamen Vereinsbeitritt) nachweisen zu können. Sie bestätigen ferner dem Bürgerschützenverein die Aktualität und Korrektheit der mitgeteilten Daten.

    2. Teilnahme an Vereinsveranstaltungen:
      Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an Veranstaltungen des Bürgerschützenvereins wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Bürgerschützenvereins in den Organen des Vereins und auch in anderen Medien unter Einschluss der örtlichen Presse bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden dürfen.

      Den aktiven Schützen des Regiments ist hierbei bewusst, dass gerade die Umzüge in der Stadt, aber auch alle übrigen Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, den eigentlichen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit darstellen.

      Ferner wird darin eingewilligt, dass Teilnehmerdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Funktionsträger des Vereines als die im Datenverarbeitungsverzeichnis ausdrücklich ausgewiesenen Ansprechpartner weitergegeben werden dürfen.

    3. Weitergabe von Daten an Dritte:
      Mit der Mitgliedschaft im Bürgerschützenverein und/oder mit der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen ist in Wahrung des Vereinszwecks und nur in diesem Umfang die Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an Dritte bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.

      Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß eingesehenem Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf ausdrücklichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.

      Der Verein ist im Fall des Widerrufs verpflichtet, dem Betroffenen auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Dritten zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs mitzuteilen.

    4. Archivierung/Speicherung der Daten über die Mitgliedschaft hinaus:
      Zur fortgesetzten Traditionspflege und zur Fortschreibung der Vereins- und der Stadtgeschichte werden auch über den Austritt bzw. Tod des Mitglieds hinaus im erforderlichen Umfang Daten gespeichert (z.B. Vor- und Zuname, Funktion im Verein oder im öffentlichen Leben der Stadt). Deren Löschung kann nur in Ausnahmefällen bei offensichtlicher Unrichtigkeit beansprucht werden.
    5. Belehrung über Datenschutzrechte:
      Angehörige der Mitgliedsvereine werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese als Datenrechtsinhaber ihre im Folgenden genannten Datenschutzechte sowohl gegenüber dem mitteilenden Mitgliedsverein als auch gegenüber dem Bürgerschützenverein geltend machen können, ebenso gegenüber jedem Dritten, an welchen der Bürgerschützenverein Daten weitergeleitet hat:
      a. Auskunft: Es besteht das Recht, bei dem im Datenverzeichnis angegeben Ansprechpartner jederzeit kostenfreie Auskunft über die Verwaltung der die eigene Person betreffenden Daten zu verlangen. Der Verein darf dies nur bei Rechtsmissbrauch oder Schikane verweigern.
      b. Berichtigung: Es besteht ferner das Recht auf sofortige Berichtigung bei sachlich falschen Daten.
      c. Sperrung: Es kann ferner bei unklarer Sach- und Rechtslage die Sperrung von Daten beansprucht werden. Im Zweifel sind die Daten bei fehlender Aufklärbarkeit zu löschen.
      d. Löschung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligung erklärt und die Löschung verlangt werden kann, wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann, s.o.
      e. Beschwerderecht: Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg zusätzlich das Recht, beim Landesdatenschutz-beauftragten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Beschwerde zu führen. Dessen Kontaktdaten sind abrufbar auf der Internetseite des Landesdatenschutzamtes NRW.

      Die Mitgliedsvereine sind zur sofortigen Weiterleitung von Erklärungen/Forderungen Betroffener verpflichtet.

    6. Belehrung über Datenschutzpflichten:
      Sowohl die Amtsinhaber und Funktionsträger des Bürgerschützenvereins wie auch die für den Datenschutz in den einzelnen Mitgliedsvereinen verantwortlichen Personen und dortigen Ansprechpartner sind über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung belehrt und haben sich schriftlich gegenüber dem Bürgerschützenverein zu deren Wahrung verpflichtet.Die Züge und Mitgliedsvereine verpflichten sich, dem Bürgerschützenverein jeden Wechsel der in ihren Vereinen verantwortlichen Personen anzuzeigen und deren aktuelle Belehrung nachzuweisen.

Der Bürgerschützenverein 1849 Grevenbroich e.V.